David Touristik
1. Vermittlung / Mietvertrag
Die Zimmervermittlung vermittelt Appartements und Hotels im Namen und für Rechnung der jeweiligen Eigentümer, im folgenden Vermieter genannt. Es gelten die saisonalen Preise der jeweiligen Preisliste. Der Mietvertrag kommt zwischen Ihnen als Unterkunftssuchenden, im folgenden Mieter genannt, und dem Vermieter für die Dauer der vereinbarten Urlaubszeit durch unsere schriftliche Annahme (schriftliche Reisebestätigung) Ihres Mietvertrages (siehe Punkt 2) zustande. Der Mietvertrag ist für Sie mit durchgeführtem Abschluss der Buchung im jeweiligen Portal zustande gekommen. Das Mietobjekt darf nur mit der in der Reisebestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Auch ein Kind ist eine Person. Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung pfleglich zu behandeln und den Schaden zu ersetzen, der durch ihn oder seine Kinder und Gäste entstanden ist. Evtl. vorhandene Mängel sind der Objektbetreuung sofort zu melden, diese hat für schnellstmögliche Abhilfe zu sorgen. Reinigungsmängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise anzuzeigen, so dass eine Nachreinigung erfolgen kann. Nach Ablauf dieser Frist werden Reinigungsmängel nicht anerkannt. Das Appartement ist bei der Abreise sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Ohne schriftliche Erlaubnis auf den Mietbedingungen dürfen keine Haustiere mitgenommen werden. Die Kurtaxe ist je nach Kursatzung vor Ort zu zahlen und nicht Bestandteil des Mietvertrages. Bei Appartements mit WLAN-Angebot ist eine gesonderte WLAN-Vereinbarung vor Nutzung und spätestens bei Anreise zu unterzeichnen.
2. Reservierung
Nach Eingang der Anzahlung bzw. bei zeitnaher Anreise nach Eingang der vollständigen Zahlung, senden wir Ihnen eine Bestätigung zurück. Ergänzungen des Mieters auf der Kopie des Reservierungsscheines können nicht berücksichtigt werden. Wir versichern, für den Vermieter Inkassovollmacht zu haben.
3. Zahlungsweise, Nebenkosten, Anreiseunterlagen
Sie leisten bitte innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises auf unser Konto (siehe Mietvertrag). Die Restzahlung erfolgt 21 Tage vor Reiseantritt auf das gleiche Konto. Bei kurzfristiger Buchung kann alles direkt in unserer Agentur bezahlt werden. Über den Zahlungseingang erhalten Sie eine gesonderte Bestätigung mit der Reisebestätigung (siehe 2.).
4. Rücktritt, Umbuchung, Rücktrittsversicherung
Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich: Für den Eigentümer bei höherer Gewalt, für den Mieter nicht, dieser hat jedoch die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Ein Widerruf der Buchung ist nicht möglich. Bei einer Umbuchung und/oder Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €. Bei einer Stornierung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn stellen wir Ihnen nur unsere Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € in Rechnung. Bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn sind zusätzlich zu den 50,00 € 20 % des bestätigten Reisepreises zu entrichten. Ab dem 59. Tag vor Mietbeginn sind zusätzlich 50 % und ab dem 35. Tag vor Mietbeginn sind zusätzlich 80 %, des Reisepreises zu entrichten. Bis zur anderweitigen Belegung der Wohnung ist für die Dauer des Vertrages der errechnete Betrag zu leisten. Es ist empfehlenswert eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Unterlagen können Sie dafür bei uns erhalten oder buchen Sie die Versicherung online über unsere Homepage. Ausnahme: Die Fewo Ramm bietet keine Stornierungsstaffelung an, es ist immer der volle Reisepreis zu entrichten.
5. Anreise, Abreise
Nehmen Sie spätestens 2 Tage vor der Anreise Kontakt mit unserer Gästebetreuung auf um den Schlüsselempfang zu verabreden. Die Telefonnummer der Gästebetreuung entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen. Das ausgewählte Appartement ist ab 16.00 Uhr bezugsfertig. Sollte das Appartement ausnahmsweise nicht um 16:00 Uhr bezugsfertig sein, kann der Mieter keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Am Tag der Abreise muss das Appartement bis 10.00 Uhr geräumt sein. Das Appartement ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Die Schlüssel müssen wieder in unserem Büro abgegeben werden.
6. PKW-Stellplatz
Die Benutzung der PKW-Stellplätze, ob außen oder in der Tiefgarage, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen, einschließlich PKW. Sollte die Benutzung des PKW-Stellplatzes, aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, kann vom Mieter kein Schadenersatz geltend gemacht werden.
7. Gerichtstand
Da unsere Agentur nur als Vermittler auftritt, haftet sie nur für eventuelle eigene Fehler bei der Vermittlung. Ansonsten ist der jeweiligeLeistungsträger direkt einstandspflichtig.
Als Gerichtsstand gilt der allgemeine Gerichtsstand nach § 13 ZPO, der Firmensitz des Ferienhausvermittlers in Kühlungsborn, zuständiges Amtsgericht Rostock.